Die neue Europäische Baukalknorm EN 459
Zusammenfassung: Die EN 459-1 ist als harmonisierter Normteil im Amtsblatt der EU (OJEU) im Dezember 2010 bekannt gemacht und damit eingeführt worden. Die wesentlichen Bestimmungen der Norm werden vorgestellt und erläutert. Die Norm hat eine neue Struktur erhalten, der Anwendungsbereich wurde erweitert und neue Produkte und Klassifizierungen sind aufgenommen worden. Begriffe und Definitionen von Kalk und seinen unterschiedlichen Formen sind neu gefasst. Die Klassifizierungen der Baukalkarten mit den zugehörigen Anforderungen an die chemischen und physikalischen Eigenschaften werden erörtert.
1 Einleitung
Das Produkt „Baukalk“ (Bild 1) war bis 1995 in einigen europäischen Ländern ausschließlich nationalen Regelungen unterworfen. Die nationalen technischen Regeln zu diesem Bauprodukt wurden danach durch die Übernahme der ENV 459-1 in nationale Regelwerke abgelöst. In Deutschland wurden die Anforderungen an Baukalk weiterhin in der DIN 1060 festgelegt, welche der ENV 459-1 vollständig entsprach. Bis zur endgültigen Veröffentlichung der europäischen Baukalknorm vergingen weitere sieben Jahre, da die Konformitätskriterien noch festzulegen waren. Nachdem der gesamte Prozess unter...
1 Einleitung
Das Produkt „Baukalk“ (Bild 1) war bis 1995 in einigen europäischen Ländern ausschließlich nationalen Regelungen unterworfen. Die nationalen technischen Regeln zu diesem Bauprodukt wurden danach durch die Übernahme der ENV 459-1 in nationale Regelwerke abgelöst. In Deutschland wurden die Anforderungen an Baukalk weiterhin in der DIN 1060 festgelegt, welche der ENV 459-1 vollständig entsprach. Bis zur endgültigen Veröffentlichung der europäischen Baukalknorm vergingen weitere sieben Jahre, da die Konformitätskriterien noch festzulegen waren. Nachdem der gesamte Prozess unter Einhaltung der CEN-Regularien abgeschlossen war, wurde die EN 459-1 im Jahre 2002 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und nach Einführung in die nationalen Regelwerke in Europa gültig. Damit war diese Norm nach der Zementnorm EN 197-1 die zweite europäische Norm im Gültigkeitsbereich der EU-Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG. Die kontinuierliche Erarbeitung und Weiterentwicklung der europäischen Baukalknorm, die 1989 in der neu gegründeten Arbeitsgruppe CEN/TC 51/WG 11 begann, folgt dem Mandat M114 der EU-Kommission. Das gesamte Normpaket EN 459 besteht aus drei Teilen
Teil 1: Begriffe, Anforderungen und Konformitätskriterien
Teil 2: Prüfverfahren
Teil 3: Konformitätsbewertung
Die CEN-Regeln sehen vor, dass eine EN nach spätestens 5 Jahren zu überprüfen ist. Die Komplexität der europäischen Kalkanwendungen machten jedoch eine Überarbeitung dieser Europäischen Norm für Baukalk, beruhend auf der Resolution Nr. 402 vom CEN/TC 51 „Zement und Baukalk“, bereits 2004 notwendig. Die Arbeit der WG 11 wurde durch Experten in weiteren drei Untergruppen
TG 1 – Prüfverfahren
TG 2 – Definitionen und Anforderungen
TG 3 – Kalk mit hydraulischen Eigenschaften
unterstützt.
2 Die wesentlichen Neuerungen
Zu Beginn der Überarbeitung der Baukalknorm wurde deutlich, dass die Änderungsanträge so weitgehend waren, dass letzten Endes eine völlig neue Norm daraus resultierte. Es sollte die Palette der Anwendungsgebiete erweitert werden (z. B. Bodenverbesserung), die Funktionalität von Produkten mit Kalk herausgestellt und neue Produkte und Anforderungen aufgenommen werden. Die wesentlichen Änderungen lassen sich folgendermaßen beschreiben:
– Neustrukturierung der EN 459-1 (Bild 2) zum besseren Verständnis durch eine klare Unterscheidung zwischen Luftkalk und Kalk mit hydraulischen Eigenschaften. Abhängig von der Zusammensetzung und den charakteristischen Eigenschaften der Produkte ist jeder Abschnitt in Unterabschnitte geteilt (Luftkalk in Weißkalk und Dolomitkalk, Kalk mit hydraulischen Eigenschaften in Natürlichen Hydraulischen Kalk (NHL), Formulierten Kalk (FL) und Hydraulischen Kalk (HL)). Diese Abschnitte enthalten die entsprechenden Definitionen, Spezifikationen und Konformitätskriterien.
– Erweiterung des Anwendungsbereiches der Norm auf Bodenverbesserung und Asphalt.
– Die Definitionen von Kalk und den unterschiedlichen Formen sind gegenüber der EN 459-1:2001 eindeutiger gefasst, so dass eine klare Abgrenzung zu anderen Ca-/Mg- Verbindungen besteht.
– Einführung eines neuen Parameters „verfügbarer Kalk“.
– Einführung eines neuen Produkttypes bei den Dolomitkalken mit DL 90, der eine Unterteilung im Gehalt an MgO erfahren hat.
– Einführung der Parameter „Reaktivität“ und „Korngrößenverteilung“, die für die Anwendung von Kalk und Dolomitkalk im Bereich Tiefbau erforderlich sind. In den einzelnen Kategorien sind die in Europa gültigen Anforderungen enthalten.
– Einführung einer neuen Produktgruppe „Formulierter Kalk“ als Zubereitung aus Weißkalk und hydraulischen Komponenten. Dieses neue Bindemittel kann an spezifische Anforderungen angepasst werden, solange die Produktanforderungen eingehalten werden. Die Zusammensetzung dieses Bindemittels ist vom Hersteller zu deklarieren. Auf welche Weise dies zu geschehen hat und welche Bestandteile in diesem Bindemittel zugelassen sind, wird im Anhang D geregelt.
– Die „Kalke mit hydraulischen Eigenschaften“ werden durch ihre Festigkeitsklassen und die Anforderungen an den „verfügbaren Kalk“ charakterisiert.
– Die Änderung des Konformitätsniveaus nach Mandatsänderung von 2 auf 2+ erforderte eine Überarbeitung des Konformitätsnachweisverfahrens, das im Anhang ZA im Teil 1 beschrieben ist und eine grundlegende Überarbeitung des Teils 3 nach sich zog.
3 Die neue Norm
Die prEN 459-1 ist Ende August 2007 von der WG 11 verabschiedet worden. Nach Genehmigung im TC 51 fand in der zweiten Jahreshälfte 2008 die CEN-Umfrage statt. Damit waren die europäischen Länder aufgerufen, den Entwurf der EN 459-1 zu kommentieren. Insgesamt waren 250 Einsprüche durch die WG 11 zu beantworten, die in ihrer Arbeit durch die „Task-Groups“ (TG) sowie durch die nationalen Spiegelausschüsse unterstützt wurde. Nach Fertigstellung des endgültigen Normentwurfes wurde in 2010 die formelle Abstimmung in Europa eingeleitet, bei der 26 Mitgliedsstaaten die Norm annahmen und 4 sich enthielten. Dies entspricht einer Zustimmung von 100 %, Enthaltungen werden bei der Gewichtung des Abstimmungsergebnisses nicht berücksichtigt. Im Folgenden werden die Neuerungen in der Norm beschrieben.
Die neue Baukalknorm ist durch eine klare Einteilung der Baukalke in Luftkalk (Weißkalk und Dolomitkalk) und Kalk mit hydraulischen Eigenschaften (natürliche hydraulische Kalke NHL, formulierter Kalk FL und hydraulische Kalke HL) sowie getrennt dargestellte Abschnitte der Konformitätskriterien und neu strukturierte Anhänge gekennzeichnet. Dies ist in Bild 2 dargestellt. Diese neue Struktur verbessert die Les- und Anwendbarkeit der Norm erheblich (Bild 3).
Die Baukalknorm in der Fassung von 2001 berücksichtigte nicht die Anwendungen von Kalk- und Dolomitprodukten im Bereich des Bauingenieurwesens (Bild 4). Da dieser Bereich mit der CE-Kennzeichnung für Baukalk nicht abgedeckt war, mussten dafür nationale Regelungen angewendet werden. Um ein einheitliches europäisches Vorgehen zu gewährleisten, wurde festgelegt, dass die Baukalknorm
– für die Herstellung von Bindemittel für Mörtel (z. B. für Mauermörtel und Putzmörtel für Außen- und Innenputz),
– für die Herstellung anderer Bauprodukte (z. B. für Kalksandsteine, Porenbeton, Beton, usw.) sowie
– für Anwendungen im Bauingenieurwesen (z. B. Bodenverbesserung, Asphaltmischungen, usw.)
gilt.
Die wesentlichen Begriffe sind im Vergleich mit der EN 459-1:2001-10 neu gefasst worden. So ist Kalk nicht mehr nur ein „Material, das alle physikalischen und chemischen Formen beinhaltet, in denen Calcium- und Magnesiumoxid (CaO und MgO) und/oder Calcium- und Magnesiumhydroxid (Ca(OH)2 und Mg(OH)2) auftreten können. Vielmehr werden diese physikalischen und chemischen Formen „durch thermische Zersetzung (Brennen) von natürlichem Calciumcarbonat (z.B. Kalkstein, Kreide, Muschelkalk) oder von natürlichem Calciummagnesiumcarbonat (z. B. Dolomit, dolomitischem Kalkstein) hergestellt. Baukalk selbst ist eine Gruppe von Kalkprodukten, die ausschließlich aus Luftkalk und Kalk mit hydraulischen Eigenschaften besteht, die beide für Anwendungen oder für Bauprodukte im Bauwesen und im Bauingenieurwesen verwendet werden.
Luftkalk ist Kalk gemäß oben angeführter Definition, der sich mit atmosphärischem Kohlenstoffdioxid verbindet und erhärtet. Er hat keine hydraulischen Eigenschaften und ist in die Untergruppen Weißkalk (CL) und Dolomitkalk (DL) unterteilt. Sekundäres Calciumhydroxid aus anderen technischen Prozessen fällt nicht mehr unter den Begriff Baukalk.
Kalk mit hydraulischen Eigenschaften ist ein Baukalk, der hauptsächlich aus Calciumhydroxid, Calciumsilikaten und Calciumaluminaten besteht. Er hat die Eigenschaft, nach Mischen mit Wasser und/oder unter Wasser zu erstarren und zu erhärten. Die Reaktion mit atmosphärischem Kohlenstoffdioxid ist Teil des Erhärtungsprozesses. Diese Gruppe ist in drei Untergruppen aufgeteilt: Natürlicher Hydraulischer Kalk (NHL), Formulierter Kalk (FL) und Hydraulischer Kalk (HL). Die weitere Unterteilung der Luftkalke sowie die Unterteilung bei den Kalken mit hydraulischen Eigenschaften wird in den folgenden Abschnitten zusammen mit den Anforderungen erläutert.
4 Unterteilung der Luftkalke und Anforderungen
Die Arten von Weißkalk werden wie bisher als CL (Calcium Lime) mit den nachgestellten Zahlen 90, 80 oder 70 und ihrer Lieferform klassifiziert. Einstufungskriterien hierfür sind die Gehalte an (CaO + MgO), MgO, SO3 und CO2 sowie der neue Parameter „verfügbarer Kalk“ (Tabelle 1). Luftkalke werden darüber hinaus nach ihrer Lieferform als ungelöschte Kalke (Q), Kalkhydrate (S), Kalkteig (S PL) oder Kalkmilch (S ML) klassifiziert. Wie bisher sind die Analysenwerte für die Hydratform wasser- und kristallwasserfrei zu rechnen, so dass die Anforderungswerte für alle Formen gelten.
Weißkalk ist ein Luftkalk, der vorwiegend aus Calciumoxid und/oder Calciumhydroxid ohne Zusatz von hydraulischen Stoffen oder Puzzolanen besteht und in folgenden Formen hergestellt wird:
– Ungelöschter Kalk (CaO) ist ein Luftkalk in oxidischer Form, der bei Kontakt mit Wasser exotherm reagiert und in verschiedenen Korngrößen von stückig bis feingemahlen hergestellt wird.
– Kalkhydrat (Ca(OH)2) ist ein Luftkalk, vorwiegend in hydroxidischer Form, der durch kontrolliertes Löschen von ungelöschtem Kalk entsteht. Kalkhydrat wird in Form von Pulver, als Teig oder als Suspension (Kalkmilch) hergestellt.
Die chemischen Anforderungen an Weißkalk sind um den Parameter „verfügbarer Kalk“ ergänzt worden. Der englische Terminus „available lime“ hat allerdings auch im deutschen Sprachraum Eingang gefunden und wird daher im Folgenden verwandt. Mit diesem Parameter wird ein Massenanteil des Weißkalkes beschrieben, der in einer wässrigen Suspension mit Zucker eine Säure-/Base-Reaktion zu einem Calciumsaccharatkomplex eingeht, der anschließend unter definierten Bedingungen mit Salzsäure titriert werden kann. Der unter diesen Bedingungen reaktionsfähige CaO- oder Ca(OH)2-Anteil des Weißkalkes wird direkt erfasst. Das Prüfverfahren ist in der EN 459-2 festgelegt und wird im 2. Teil dieser Veröffentlichung näher erläutert.
Die zusätzliche Aufnahme dieses Parameters zu den Anforderungen erfolgte auf Antrag der Mitgliedsstaaten, in denen die Bestimmung des available lime in den bis 2002 gültigen nationalen Normen beschrieben war und für die die Bestimmung dieses Parameters gängige Laborpraxis ist. Da in der Erarbeitungsphase der ersten europäischen Baukalknorm keine Einigung über ein Prüfverfahren erzielt wurde, wurde der available lime in der 2001 gültig gewordenen Fassung nicht berücksichtigt und auf die erste Revisionsphase verschoben. Mit der Erarbeitung des Prüfverfahrens war die TG 1 betraut, die sowohl für Weißkalk als auch für Kalk mit hydraulischen Eigenschaften geeignete Methoden entwickelte und in Ringversuchen statistisch absicherte. Zusätzlich wurden die auf dem Markt befindlichen Baukalkprodukte hinsichtlich des available lime geprüft, um sicher zu stellen, dass die neuen Anforderungswerte der bisherigen Klassifizierung der Baukalke entsprechen.
Eine weitere Neuerung in den in Tabelle 1 aufgeführten Anforderungswerten ist in der Fußnote b bei den CO2-Werten eingearbeitet. Danach ist eine Überschreitung des jeweiligen Anforderungswertes für CO2 zulässig, wenn die übrigen Parameter dauerhaft die entsprechende Klassifizierung erfüllen. Festlegungen für die Prüfungen in der werkseigenen Produktionskontrolle sind entsprechend Tabelle 7 in der Norm durch den Hersteller zu treffen. Näheres hierzu wird im Teil 3 (Konformität) dieser Veröffentlichung beschrieben.
In der Normfassung von 2001 waren bei ungelöschtem Weißkalk die Raumbeständigkeit und die Ergiebigkeit zu prüfen. Erstere bleibt weiter eine normative Anforderung, während letztere in den informativen Anhang B überführt wurde.
Bis 1997 waren in der Entwurfsfassung Anforderungen an Baukalk für die Bodenstabilisierung enthalten. Diese wurden jedoch nach Gründung des TC 227 und der Erarbeitung von Anwendungsnormen für den Bereich Tiefbau aus dem Entwurf der Baukalknorm unter Hinweis auf die Erarbeitung von Anforderungswerten in der für Kalk zuständigen WG herausgenommen. Nach Einführung der EN 459-1 und der EN 14227-11 wurde jedoch deutlich, dass dadurch für Baukalk im Bereich Tiefbau keine CE Kennzeichnung erreichbar ist, da dieser Anwendungsbereich nicht mehr in der Baukalknorm verankert war. Somit wurden, wenn nicht schon vorhanden, für den Bereich Tiefbau nationale Regelwerke erarbeitet und angewendet.
Die vom Markt kommenden Signale ließen deutlich erkennen, dass die Anwendung Tiefbau wieder in die Baukalknorm verankert werden muss. Ein erster Lösungsansatz bestand in einer Umfrage in den europäischen Ländern zu den Anforderungen an Kalk für die Bodenverbesserung. Dabei stellte sich heraus, dass zwar die Reaktivität eines ungelöschten Kalkes oder ungelöschten Dolomitkalkes und die Korngrößenverteilung die wesentlichen Parameter sind, diese jedoch entsprechend der Klassifizierung der Baukalke und der unterschiedlichen Bauweisen erhebliche Unterschiede auswiesen. Insbesondere gelten für die Reaktivität, gemessen mit dem Nasslöschkurvenverfahren nach EN 459-2:2001, für ein und dieselbe Baukalkart unterschiedliche Zeiten tT in min bis zum Erreichen der geforderten Temperatur T in °C. Die Lösung bildet sich in den Tabellen 2 und 3 mit der Einführung von Klassen Rx und Py ab, die alle in Europa geltenden Anforderungen für ungelöschten Weißkalk enthalten, so dass die einzelnen Länder die für sie zutreffenden Klassen im Bereich Bodenverbesserung auswählen können. Die Klassen für die Reaktivität und Korngrößenverteilung sind Bestandteil der CE-Kennzeichnung (siehe Abschnitt 6).
Es sei an dieser Stelle darauf hin gewiesen, dass die Anforderungen an die Reaktivität und die Korngrößenverteilung im Einklang mit dem Mandat M114 (siehe Abschnitt 7) und dem Anhang ZA.1 dieser Norm (siehe Abschnitt 8) für alle ungelöschten Weißkalke sowie Dolomitkalke gelten. Demzufolge sind die Klassen Rx und Py in der CE-Kennzeichnung gemäß den Abschnitten 6.1 und 6.2 auch dann zu berücksichtigen, wenn für die Parameter Reaktivität und Korngrößenverteilung keine nationalen Regelungen bestehen. Es können dann die Klassen Rsv und Psv auch für diejenigen Fälle angegeben werden, in denen nationale Regelungen bestehen, die von den von der Norm erfassten Anforderungen abweichen.
Die bisherigen physikalischen Anforderungen an Weißkalkhydrat und Kalkteig bleiben erhalten. So sind bei allen Hydraten die Korngröße und der Gehalt an freiem Wasser zu prüfen, während weitere Anforderungen wie Raumbeständigkeit, Eindringmaß und Luftgehalt nur für Kalkhydrat für Mauermörtel, Innenputz und Außenputz gelten. Bei diesen Mörtelprüfungen ist allerdings zu beachten, dass der zugrunde liegende Wert für das Ausbreitmaß, zu prüfen nach EN 459-2, von (185 ± 3) mm auf (165 ± 3) mm geändert wurde. Diese Anpassung, die auch für einige Arten von Kalk mit hydraulischen Eigenschaften vorgenommen wurde, führt zu einem Prüfmörtel, der in der Konsistenz einem Frischmörtel im Anwendungsfall ähnelt und mit einem geringeren Wasseranspruch hergestellt wird.
Bisher waren in der Baukalknorm mit einem DL 85 und einem DL 80 zwei Arten von Dolomitkalk genormt. Die überarbeitete Norm enthält nun zwei weitere Arten von DL 90 (Tabelle 4). Die Arten von Dolomitkalk werden wie bisher als DL (Dolomitic Lime) mit den nachgestellten Zahlen 90, 85 und 80 nach dem (CaO + MgO) – Gehalt und zusätzlich nach dem Mindestgehalt an MgO (30 bzw. 5) klassifiziert. Diese chemischen Anforderungen sind in Tabelle 5 aufgeführt. Die Anforderungen an CO2 wurden bei allen Produktarten angepasst. Bei DL 90‑5 und DL 80-5 muss der MgO-Anteil größer 5 % betragen. Dolomitkalke werden darüber hinaus nach ihrer Lieferform als ungelöschte Kalke (Q) oder Kalkhydrate (S) klassifiziert. Halbgelöschtes Dolomitkalkhydrat wird als (S1) klassifiziert. Wie bisher sind die Analysenwerte für die Hydratform wasser- und kristallwasserfrei zu rechnen, so dass die Anforderungswerte für alle Formen gelten.
Dolomitkalk ist ein Luftkalk, der vorwiegend aus Calciummagnesiumoxid und/oder Calciummagnesiumhydroxid ohne Zusatz von hydraulischen Stoffen oder Puzzolanen besteht und in folgenden Formen hergestellt wird:
– Ungelöschter Dolomitkalk (CaOMgO) ist ein Luftkalk in oxidischer Form, gebrannt aus natürlichem Dolomitstein, der bei Kontakt mit Wasser exotherm reagiert und in verschiedenen Korngrößen von stückig bis feingemahlen hergestellt wird.
– Dolomitkalkhydrat ist ein Luftkalk, der durch kontrolliertes Löschen von ungelöschtem Dolomitkalk entsteht. Dolomitkalkhydrat (Ca(OH)2MgO) wird auch als halbgelöschter Dolomitkalk hergestellt und besteht vorwiegend aus Calciumhydroxid und Magnesiumoxid.
Neben der bisherigen Anforderung an die Raumbeständigkeit wurden wie bei Weißkalk auch bei Dolomitkalk die Anforderungen an die Reaktivität (Tabelle 6) und die Korngrößenverteilung (Tabelle 3) aufgenommen. Die Erläuterungen in Abschnitt 4.2 gelten sinngemäß auch für Dolomitkalk. Die physikalischen Anforderungen an Dolomitkalkhydrat haben sich nicht geändert.
5 Kalk mit hydraulischen Eigenschaften
In der EN 459-1:2001-10 waren Natürliche Hydraulische Kalke (NHL) und Hydraulische Kalke (HL) in den Festigkeitsklassen 2, 3,5 und 5 genormt. Zusätzlich waren Mischungen von NHL mit zusätzlichem Material (Z) erlaubt. Solche „Spezialprodukte, denen bis zu 20 % (Massenanteil) geeignete puzzolanische oder hydraulische Stoffe zugegeben sind“, wurden als NHL-Z gekennzeichnet.
Um natürliche hydraulische Kalke von gemischten Produkten klarer unterscheiden zu können war zu berücksichtigen, dass
– die Bezeichnung Natürlicher Hydraulischer Kalk nur für einen Kalk anzuwenden ist, der durch Brennen von mehr oder weniger tonhaltigen oder kieselsäurehaltigen natürlichen Kalksteinen, zu Pulver gelöscht, mit oder ohne Mahlung, entsteht,
– mittlerweile weitere Kalke auf dem Markt eingeführt sind, die als Bindemittel aus einem CL-Kalk und puzzolanischen oder hydraulischen Komponenten auf der Baustelle gemischt werden. Ein solches Bindemittel sollte werksseitig hergestellt werden und damit der Baukalknorm und der CE-Kennzeichnung unterliegen. Diese Produkte passen aufgrund der höheren Kalkgehalte nicht in die Klassifizierung eines Hydraulischen Kalkes (HL). Folglich galt es, eine neue Produktklasse einzuführen, mit der die Lücke im Ca(OH)2-Gehalt zwischen einem CL 70 und einem HL 2 geschlossen wird,
– NHL-Z - Produkte in dieser neuen Produktklasse aufgehen sollen,
– die Zusammensetzung der Produkte in der neuen Produktklasse zu deklarieren ist und schließlich
– der Ca(OH)2-Gehalt als verfügbares Ca(OH)2 zu bestimmen und anzugeben ist und ein neues Prüfverfahren als Ersatz für die Franke-Methode entwickelt werden sollte.
Die neue Produktklasse wird als formulierter Kalk mit dem Kürzel FL bezeichnet, die Klassifizierung wird im Abschnitt 5.2 erläutert. Kalk mit hydraulischen Eigenschaften ist nach Definition (3.4 in EN 459-1:2010) ein Baukalk, der hauptsächlich aus Calciumhydroxid, Calciumsilikaten und Calciumaluminaten besteht.
Kalk mit hydraulischen Eigenschaften bildet, wenn sachgerecht mit Gesteinskörnung und Wasser gemischt, Mörtel oder Beton, der eine anwendungsgerechte Verarbeitbarkeit sowie nach einem festgelegten Zeitraum eine definierte Festigkeit und Raumbeständigkeit aufweist. Er zeigt eine Anfangserstarrung, wird nach seiner Druckfestigkeit klassifiziert und enthält einen Anteil an verfügbarem Kalk in festgelegten Bereichen. Kalk mit hydraulischen Eigenschaften erstarrt und erhärtet nach Mischen mit Wasser. Die Erhärtung erfolgt zusätzlich durch die Reaktion mit atmosphärischem Kohlenstoffdioxid (Carbonatisierung).
Natürlicher Hydraulischer Kalk ist ein Kalk mit hydraulischen Eigenschaften, der durch Brennen von mehr oder weniger tonhaltigen oder kieselsäurehaltigen natürlichen Kalksteinen, zu Pulver gelöscht, mit oder ohne Mahlung, entsteht. Die hydraulischen Eigenschaften resultieren ausschließlich aus der besonderen chemischen Zusammensetzung des natürlichen Ausgangsmaterials. Natürlicher Hydraulischer Kalk enthält keine weiteren Zusätze.
Formulierter Kalk ist ein Kalk mit hydraulischen Eigenschaften, der hauptsächlich aus Luftkalk (CL) und/oder Natürlichem Hydraulischem Kalk (NHL) mit Zusätzen aus anderem hydraulischem und/oder puzzolanischem Material besteht. Die Zusammensetzung dieser Kalke ist in der CE-Kennzeichnung zu deklarieren.
Hydraulischer Kalk ist ein Bindemittel, das aus Kalk und anderen Materialien wie Zement, Hochofenschlacke, Flugasche, Kalksteinmehl und anderen geeigneten Materialien besteht.
5.2 Klassifizierung von Kalk mit hydraulischen Eigenschaften
Die bisherige Klassifizierung bei NHL und HL nach den Mindestdruckfestigkeiten 2; 3,5 und 5 bleibt bestehen (Tabelle 8). Die Klassifizierung der neuen Arten der formulierten Kalke FL erfolgt nach dem Anteil an verfügbarem Kalk als Calciumhydroxid (Tabelle 7) und den Mindestdruckfestigkeiten (Tabelle 8). Daraus resultieren 9 Arten von FL: FL A, B und C in den Festigkeitsklassen 2; 3,5 und 5 (Tabellen 7 und 8).
Die bisherige Anforderung an den Schwefelgehalt, ausgedrückt als SO3, bleibt bei HL mit maximal 3 % bestehen, während für NHL und FL maximal 2% zulässig sind. Die Anforderungen an den Parameter „freier Kalk“ oder „available lime“ an HL und NHL in der EN 459-1:2001 bezogen sich auf die wasser- und kristallwasserfreie Substanz. In der neuen Normfassung ist der Parameter grundlegend neu festgelegt worden:
– die neue Bezeichnung lautet: verfügbarer Kalk als Ca(OH)2,
– die Franke-Methode wird durch ein neues Prüfverfahren, das im Teil 2 dieser Veröffentlichung beschrieben wird, ersetzt,
– die Anforderungswerte bei NHL sind heraufgesetzt worden,
– die Anforderungswerte bei HL sind gleich geblieben, werden jetzt aber als Ca(OH)2 ausgedrückt,
– die Anforderungswerte bei FL werden in Klassen angegeben.
Die Normfestigkeiten der Kalke mit hydraulischen Eigenschaften sind die nach EN 459-2 bestimmten Druckfestigkeiten. Sie müssen die in Tabelle 8 angegebenen Anforderungen erfüllen. Die Prüfung der Druckfestigkeit erfolgt bei Produkten der Festigkeitsklasse 5 wie bisher nach EN 196-1. Bei den anderen Klassen ist nach EN 459-2 eine Anpassung des Wasser-/Bindemittelwertes an die Schüttdichte vorzunehmen. Ein höherer Gehalt an Ca(OH)2 erfordert einen höheren Wasseranteil für die Mischung des Prüfmörtels für die Festigkeitsprüfung. Bei NHL 2, FL 2 und FL 3,5 ist eine Prismenlagerung bei einer relativen Luftfeuchte von mindestens 60 % zulässig.
Die bisherigen physikalischen Anforderungen bleiben erhalten. So sind bei allen Produkten die Korngröße und der Gehalt an freiem Wasser zu prüfen, während weitere Anforderungen wie Raumbeständigkeit, Eindringmaß, Luftgehalt und Erstarrungszeiten nur für die Anwendungen Mauermörtel, Innenputz und Außenputz gelten. Bei diesen Mörtelprüfungen ist allerdings zu beachten, dass der zugrunde liegende Wert für das Ausbreitmaß, zu prüfen nach EN 459-2, für NHL 2, FL 2, NHL 3,5 und FL 3,5 von (185 ± 3) mm auf (165 ± 3) mm geändert wurde. Die Anforderungswerte für die Erstarrungszeiten sind bei NHL und FL angepasst worden. Bei der Erstellung der ersten Normfassung lagen nur wenige Prüfergebnisse für NHL-Produkte vor, so dass die für HL geltenden Anforderungen auch für NHL übernommen wurden.
Die Zusammensetzung von Formuliertem Kalk ist vom Hersteller entsprechend den Angaben im neuen Anhang D der EN 459-1 anzugeben. Als Hauptbestandteile sind Baukalke vom Typ CL und NHL, Zemente nach EN 197-1 (CEM I, CEM II, CEM III) ausschließlich auf der Grundlage der Bestandteile in Anhang D, D.1.3, sowie andere Bestandteile nach EN 197-1 (Anhang D, D.1.3) zugelassen. Letztere Bestandteile sowie Calciumsulfat und Silicastaub sind auch als einzelne Nebenbestandteile bis zu einem Massenanteil von 5 % ohne Herstellerdeklaration zulässig. Wenn der Gesamtgehalt an Nebenbestandteilen 10 % überschreitet, sind alle Nebenbestandteile anzugeben.
Organische Zusätze sind auf der CE-Kennzeichnung unter dem Namen des Formulierten Kalkes anzugeben, wenn der Gehalt einen Massenanteil von 0,2 % überschreitet. Der Massenanteil und die einzelnen Arten sind anzugeben. Mineralische Zusätze, wie Eisen- oder Zinnverbindungen zur Maskierung von Chrom, sind anzugeben, wenn ihr Massenanteil 1 % überschreitet.
6 Normbezeichnungen von Baukalk
6.1 Weißkalk
Weißkalk ist durch das Kurzzeichen und durch die Form des Produktes (siehe 4.1) sowie bei ungelöschtem Kalk durch die physikalischen Anforderungen (siehe 4.2) zu bezeichnen (siehe nachstehende Beispiele).
BEISPIEL 1
Weißkalk 90 in Form von ungelöschtem Kalk mit einer Reaktivität R2 und mit einer Korngrößenverteilung P2 ist wie folgt zu bezeichnen:
EN 459-1 CL 90-Q (R2, P2)
BEISPIEL 2
Weißkalk 80 in Form von Kalkhydrat ist wie folgt zu bezeichnen:
EN 459-1 CL 80-S
BEISPIEL 3
Weißkalk 90 in Form von Kalkteig ist wie folgt zu bezeichnen:
EN 459-1 CL 90-S PL
Dolomitkalk ist durch das Kurzzeichen und durch die Form des Produktes (siehe 4.3) sowie bei ungelöschtem Kalk durch die physikalischen Anforderungen (siehe 4.4) zu bezeichnen (siehe nachstehende Beispiele).
BEISPIEL 1
Dolomitkalk 90-30 in Form von ungelöschtem Kalk mit einer Reaktivität R2 und mit einer Korngrößenverteilung P2 ist wie folgt zu bezeichnen:
EN 459-1 DL 90-30-Q (R2, P2)
BEISPIEL 2
Dolomitkalk 85-30 in Form von halbgelöschtem Kalkhydrat ist wie folgt zu bezeichnen:
EN 459-1 DL 85-30-S1
Natürlicher Hydraulischer Kalk wird als NHL bezeichnet und ist nach den Druckfestigkeitsklassen (Tabelle 8) eingeordnet (siehe Beispiel).
BEISPIEL
Natürlicher Hydraulischer Kalk 3,5 ist wie folgt zu bezeichnen:
EN 459-1 NHL 3,5
Formulierter Kalk wird als FL bezeichnet und ist nach dem Anteil an verfügbarem Kalk (Tabelle 7), nach den Druckfestigkeitsklassen (Tabelle 8) sowie nach der im Anhang D angegebenen Zusammensetzung eingeordnet.
BEISPIEL
Ein FL mit einem Massenanteil an verfügbarem Kalk zwischen 25 % und 50% und einer Druckfestigkeit von mehr als 5 MPa, bestehend aus 55 % Weißkalk (CL 55), 30 % Klinker (K 30), 10 % Kalksteinfüller (L 10), 2 % Eisensulfat und 0,5 % Zusatz zur Wasserrückhaltung ist folgendermaßen zu bezeichnen:
EN 459-1 FL B 5
enthält Zement
CL55, K30, L10
Eisensulfat: 2 %
Zusatz zur Wasserrückhaltung: 0,5 %.
Hydraulischer Kalk wird als HL bezeichnet und ist nach den Druckfestigkeitsklassen (Tabelle 8) eingeordnet (siehe Beispiel).
BEISPIEL
Hydraulischer Kalk 5 ist wie folgt zu bezeichnen: Hydraulic lime 5 is identified by:
EN 459-1 HL 5
7 Die Ergänzungen in der Antwort auf das Mandat M114
Das Mandat M114 der Europäischen Kommission zur Produktfamilie Zement, Baukalk und andre hydraulische Bindemittel wurde 1997 veröffentlicht. Dieses Dokument an CEN harmonisiert die Umsetzung der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG in die betreffenden Europäischen Normen. Das TC 51 ist für die entsprechenden Normen zuständig und beantwortet dieses Mandat, wenn sich wesentliche Merkmale im Mandat ändern. Bezogen auf die EN 459-1 ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs in der Norm sowie die Aufnahme der neuen Parameter „available lime“ und Reaktivität vorgenommen worden. Die Korngrößenverteilung bei Feinkalken ist bereits mit dem Parameter „Feinheit“ erfasst. Weiterhin hat die Commission bereits 2008 dem Antrag, das Konformitätsniveau von 2 auf 2+ zu ändern, zugestimmt. Diese Entscheidung ist erst kürzlich als Dokument 2010/683/EU veröffentlicht worden und ist in der im September 2010 veröffentlichten EN 459-1 nicht im Anhang ZA.2.1 enthalten. Es wird daher ein „amendment“ zu dieser Norm geben müssen.
8 Die Anhänge der EN 459-1
Der normative Anhang A beschreibt die statistischen Bewertungsverfahren für alle Eigenschaften der Baukalke. Der Zusammenhang mit den Prüfungen in der werkseigenen Produktionskontrolle und der Konformitätsbewertung wird im dritten Teil dieser Veröffentlichung dargelegt. Der informative Anhang B enthält Anforderungen, die zusätzlich zu den in dieser Norm enthaltenen, in Anwendungsnormen für Baukalk gestellt werden oder Gegenstand von Anfragen von Anwendern sein können. Dieser Abschnitt enthält jetzt den Parameter Ergiebigkeit bei Feinkalken, der aus dem Anforderungsteil herausgenommen wurde. Neu aufgenommen sind die Schüttdichten von allen Kalkarten, die zumindest bei den Kalken mit hydraulischen Eigenschaften für die Mörtelmischung zur Prüfung der Druckfestigkeit benötigt werden. Der informative Anhang C enthält das Schema für Anwendungsgebiete von Kalk und Kalkarten, die in dieser Norm unter dem Begriff Baukalk enthalten sind. Der normative Anhang D beschreibt die Erklärung der Zusammensetzung von Formuliertem Kalk. So werden die vom Hersteller anzugebenden Haupt- und Nebenbestandteile sowie die Zusätze aufgelistet. Weiterhin werden Beispiele für die Normbezeichnung gegeben. Schließlich stellt der Anhang ZA den Zusammenhang zwischen dieser Norm und den Anforderungen der EG-Bauproduktenrichtlinie her. Dieser Anhang legt die Bedingungen für die CE-Kennzeichnung von Baukalken für die Verwendungszwecke fest und führt die zutreffenden anwendbaren Abschnitte auf. Das System der Konformitätsbescheinigung entspricht dem System 2+.
9 Ausblick
Die EN 459-1 und die EN 459-2 sind im September 2010 veröffentlicht worden. Danach hatten die nationalen Normungsinstitute drei Monate Zeit, ihre Sprachfassungen zu erstellen. Der Normentwurf zur EN 459-3 befindet sich seit Januar 2011 in der zweimonatigen formellen Abstimmung in den CEN-Mitgliedsstaaten. Nach Diskussion der Kommentare in der WG 11 und der Erstellung der Endfassung ist mit der Veröffentlichung dieses dritten Normteils im Mai 2011 zu rechnen.
Die EN 459-1 ist als harmonisierter Normteil im Amtsblatt der EU (OJEU) im Dezember 2010 bekannt gemacht und ist ab dem 1. Juni 2011 gültig. Es ist eine 12-monatige Übergangsfrist festgelegt, in der die Hersteller die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) anzupassen und die notifizierte Stelle für die Überwachung der WPK und die Zertifizierung gemäß den Angaben im Anhang ZA der EN 459-1 einzuschalten haben. Die CE‑Kennzeichnung aller auf dem Markt befindlichen Baukalke ist ebenfalls den Anforderungen der neuen EN 459-1 anzupassen.
Die Prüfverfahren der neuen EN 459-2 werden im zweiten Teil dieser Veröffentlichung beschrieben. In einem dritten Teil schließlich werden alle Aspekte der Konformitätskriterien und der Konformitätsbewertung beleuchtet. Dies umfasst die Prüfhäufigkeiten und die statistische Bewertung für die interne Überwachungsprüfung des Herstellers, Anforderungen an die WPK einschließlich deren Überwachung und Zertifizierung sowie das Zusammenspiel aller Aufgaben im Rahmen der Konformitätsbewertung.
tab ZKG KOMBI Test
Es handelt sich hierbei um ein Testangebot. Es berechtigt zu keinem gültigen Abonnement und steht hier rein für Testläufe. Bitte diesem Prozess nicht folgen.
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