Die Konformitätsbewertung bei Baukalk nach EN 459 | Teil 2

5 Die Inhalte der EN 459-3 – Anwendungsbereich

Die Norm legt das Verfahren für die Bewertung der Übereinstimmung von Baukalk mit der Produktnorm EN 459-1 fest und richtet sich damit sowohl an Hersteller als auch an notifizierte Stellen.

Bezogen auf den Hersteller beschreibt die Norm die werkseigene Produktionskontrolle, die dieser in einem Werksqualitätshandbuch zu beschreiben hat sowie die interne Überwachung der Baukalkproduktion durch den Hersteller, die aus einer internen Qualitätslenkung und internen Überwachungsprüfungen besteht. Zudem beschreibt sie die Maßnahmen, die im Falle von...

5 Die Inhalte der EN 459-3 – Anwendungsbereich

Die Norm legt das Verfahren für die Bewertung der Übereinstimmung von Baukalk mit der Produktnorm EN 459-1 fest und richtet sich damit sowohl an Hersteller als auch an notifizierte Stellen.

Bezogen auf den Hersteller beschreibt die Norm die werkseigene Produktionskontrolle, die dieser in einem Werksqualitätshandbuch zu beschreiben hat sowie die interne Überwachung der Baukalkproduktion durch den Hersteller, die aus einer internen Qualitätslenkung und internen Überwachungsprüfungen besteht. Zudem beschreibt sie die Maßnahmen, die im Falle von Nichtkonformität von Produkten oder der werkseigenen Produktionskontrolle zu ergreifen sind .

Die Norm enthält weiterhin Regeln zur Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle sowie Regeln zur Häufigkeit der Überwachung durch die notifizierte Stelle. Dabei ist es nach den „CEN-Regeln zur Konformitätsbewertung“ vorgesehen, nur die Aufgaben zu benennen, jedoch nicht den, der sie durchführt.

5.1 Beschreibung der werkseigenen Produktionskontrolle

Dieser Abschnitt ist in der Weise überarbeitet worden, dass die im CEN TC 51 erstellten Normen, in denen Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) beschrieben werden, in diesem Abschnitt weitestgehend übereinstimmen. Dabei sind in einem Werksqualitätshandbuch die Dokumentation und die Verfahren für die WPK zu beschreiben. Das Handbuch soll u. a. Aussagen zur Qualitätspolitik enthalten, die Verantwortung und Befugnisse des verantwortlichen Personals benennen, die Bewertung der WPK durch die Leitung und ein Dokumentationssystem beschreiben. Falls ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 vorhanden ist und dieses allen Anforderungen der EN 459-3 entspricht, kann das Qualitätshandbuch für die Bewertung der WPK verwendet werden.

Die interne Qualitätslenkung muss die Prozessplanung, Prozesslenkung, die Verfahren der Messung und Prüfung sowie die Handhabung, Lagerung, Verpackung und Versand der Baukalke beschreiben (Bild 6). Die Anforderungen an die Prozesslenkung sind um die Herstellung von formuliertem Kalk (FL) erweitert worden. Der Hersteller hat sicherzustellen, dass die einzelnen Bestandteile die Anforderungen der zugehörigen Produktnorm erfüllen und für die Produktion von FL nach EN 459-1 geeignet sind. Weiterhin sind die Verfahren zur Prüfung der Zusammensetzung des FL zu beschreiben.

Der Hersteller muss für jeden Baukalk interne Überwachungsprüfungen betreiben. Dies hat in Übereinstimmung mit den Abschnitten 4.4.7, 4.5.7 und 5.6 der EN 459-1 zu geschehen. Die Einrichtungen für die internen Überwachungsprüfungen sind in Übereinstimmung mit den im Werksqualitätshandbuch beschriebenen Verfahren und Häufigkeiten regelmäßig zu überprüfen und zu kalibrieren. Diese Verfahren müssen einen Vergleich der Prüfergebnisse mit denen, die von anderen Prüfstellen oder in Prüfungen an den im Werkqualitätshandbuch aufgeführten Referenzmaterialien erzielt wurden, enthalten. Auf die Durchführung der Auswertung ist bereits in Abschnitt 3 eingegangen worden.

5.2 Aufgaben der notifizierten Stelle

Diese Aufgaben sind in Abschnitt 5 der EN 459-3 beschrieben und beinhalten die Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der WPK. Dabei ist zwischen der Erstüberwachung eines Werkes und der kontinuierlichen Überwachung eines Werkes zu unterscheiden. Beurteilungskriterien sind insbesondere das Werksqualitätshandbuch, die Produktionseinrichtungen sowie das für die internen Überwachungsprüfungen verantwortliche Labor.

Ein weiteres Kriterium ist die Herstellung einer neuen Baukalkart (Bild 7) in einem bestehenden Werk innerhalb eines Überwachungszeitraums. Es ist davon auszugehen, dass sich dann wesentliche Änderungen in der WPK ergeben und weitere Produktionseinrichtungen zu berücksichtigen sind. Daher wird in einem solchen Fall eine gesonderte Überwachung erforderlich sein.

Nach jeder Überwachung ist von der notifizierten Stelle ein vertraulicher Bericht zu erstellen und an den Hersteller zu schicken. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind stellt die Zertifizierungsstelle ein Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle (siehe auch EN 459-1, Anhang ZA) aus.

5.3 Korrekturmaßnahmen und Nichtkonformität

Korrekturmaßnahmen und Maßnahmen bei Nichtkonformität sind in den Abschnitten 4.3.3, 5.2 und 6 der Norm beschrieben.

Das Werkqualitätshandbuch muss Verfahren für die Bewertung und Anpassung der werkseigenen Produktionskontrolle im Fall der Nichtkonformität enthalten. Dies betrifft sowohl das System der WPK als auch die Qualität der Baukalkprodukte (Bild 8).

Kommt die notifizierte Stelle zu dem Ergebnis, dass Korrekturmaßnahmen im System der WPK erforderlich sind, hat der Hersteller entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und zu dokumentieren. Die ergriffenen Maßnahmen sind in einem Bericht niederzulegen, der während der Bewertung durch die Werk- bzw. Geschäftsleitung zu überprüfen ist. Kommt der Hersteller dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Entzug des Zertifikates der werkseigenen Produktionskontrolle durch die notifizierte Stelle in Erwägung gezogen werden.

Bei einem Baukalk mit einem Prüfergebnis, das nicht den in EN 459-1 angegebenen Konformitätskriterien für den Grenzwert für Einzelergebnisse entspricht, muss der Hersteller unverzüglich die betroffene Menge ermitteln, geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Versand dieser Menge zu verhindern und den betroffenen Kunden informieren, wenn ein derartiger Baukalk versandt wurde. Zusätzlich muss der Hersteller unverzüglich die Gründe der Nichtkonformität ermitteln, entsprechende Korrekturmaßnahmen ergreifen und eine Bewertung aller Verfahren der werkseigenen Produktionskontrolle vornehmen.

Im Fall einer Beanstandung des Baukalks ist die Mindestprüfhäufigkeit (Bild 9) der internen Überwachungsprüfungen der nichtkonformen Eigenschaften zu verdoppeln, bis die betreffenden Eigenschaften die Anforderungen erfüllen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass seit dem ersten Auftreten der Nichtkonformität bis zu seiner Behebung geeignete Maßnahmen ergriffen worden sind.

6 Ausblick

Die EN 459-3 ist mit Ausgabedatum Juni 2011 veröffentlicht worden. Danach hatten die nationalen Normungsinstitute drei Monate Zeit, ihre Sprachfassungen zu erstellen. Die EN 459-1 ist seit dem 1. Juni 2011 gültig und die Übergangszeit beträgt 12 Monate. Für die Hersteller bleibt ein ausreichender Zeitraum von ca. neun Monaten, um die neuen Anforderungen umzusetzen. Dies betrifft die Anpassung der werkseigenen Produktionskontrolle an die Regelungen in der EN 459-3, die Umstellung der CE-Kennzeichung sowie die Einschaltung einer notifizierten Stelle. Für Baukalke, die nach EN 459-1:2001 zertifiziert sind, ist eine Erstprüfung durch den Hersteller nur für die neuen Parameter erforderlich, wenn diese bisher nicht geprüft wurden. In den nächsten zwei Jahren wird die für die Baukalknorm zuständige Arbeitsgruppe CEN TC 51/WG 11 mit der Umsetzung der neuen Regelungen der Bauproduktenverordnung befasst sein.

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