Die Konformitätsbewertung bei Baukalk nach EN 459 | Teil 1
Die wesentlichen Bestimmungen der Norm zu allen Fragen der Konformitätsbewertung werden im Folgenden vorgestellt und erläutert. Der Zusammenhang der Konformitätsanforderungen in EN 459-1 und EN 459-3 wird eingehend diskutiert. Die Rolle der notifizierten Stellen bei der Zertifizierung wird beleuchtet. Die ersten beiden Veröffentlichungen zur neuen Europäischen Baukalknorm befassten sich mit den in Teil 1 genormten Produkten und deren Anforderungen sowie mit den in Teil 2 beschriebenen Prüfverfahren. Ein dritter Teil schließlich legt die Verfahren für die Bewertung der Übereinstimmung von...
Die wesentlichen Bestimmungen der Norm zu allen Fragen der Konformitätsbewertung werden im Folgenden vorgestellt und erläutert. Der Zusammenhang der Konformitätsanforderungen in EN 459-1 und EN 459-3 wird eingehend diskutiert. Die Rolle der notifizierten Stellen bei der Zertifizierung wird beleuchtet. Die ersten beiden Veröffentlichungen zur neuen Europäischen Baukalknorm befassten sich mit den in Teil 1 genormten Produkten und deren Anforderungen sowie mit den in Teil 2 beschriebenen Prüfverfahren. Ein dritter Teil schließlich legt die Verfahren für die Bewertung der Übereinstimmung von Baukalk mit der EN 459-1 fest.
1 Einleitung
Dieser 3. Teil der Norm ist im Juni als EN 459-3 erschienen und wird ab August in den CEN-Mitgliedsstaaten in der jeweiligen Landessprache zugänglich gemacht werden. In der formellen Abstimmung unter den CEN-Mitgliedsstaaten wurde eine 100%-ige Zustimmung bei vier Enthaltungen erreicht. Damit ist die erste Überarbeitung und gleichzeitige Neufassung der erstmalig 2001 veröffentlichten Europäischen Baukalknorm abgeschlossen.
Für die 8 Monate spätere Veröffentlichung des dritten Normteils sind im Wesentlichen zwei Gründe anzuführen:
Zu erwartende Forderungen aus der noch im Entwurfsstadium befindlichen Bauproduktenverordnung hinsichtlich eines erleichterten Zugangs kleiner Unternehmen zur CE-Kennzeichnung sollten berücksichtigt werden und
der europäische Kalkverband EuLA in Brüssel hat beantragt, das Konformitätslevel für Baukalk von 2 (Entscheidung 97/555/EG der Kommission vom 14. Juli 1997 über das Verfahren der Konformitätsbewertung bei Baukalk) auf 2+ anzuheben. Dem ist in der Entscheidung 2010/683/EU vom 9. September 2010 entsprochen worden und die Kommission hat dabei hervorgehoben, dass die Rolle der bei der Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle eingeschalteten dritten Stelle zu stärken ist.
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