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Gipsfaserplatten nach DIN EN 15283-2

Die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e. V. hat ein Merkblatt für die Verspachtelung von Gipsfaserplatten nach DIN EN 15283-2 herausgegeben. Das Merkblatt will Architekten, Planern und Verarbeitern ein wirksames Werkzeug zur Schaffung einheitlicher und klarer vertraglicher Vereinbarungen an die Hand geben.


In der Praxis werden häufig unterschiedliche, zumeist subjektive Maßstäbe angesetzt, um eine gewünschte Oberflächengüte zu vereinbaren. Das neue Merkblatt speziell für
die ­Verspachtelung von Gipsfaserplatten nach
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Gipsfaserplatten nach DIN EN 15283-2

Die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e. V. hat ein Merkblatt für die Verspachtelung von Gipsfaserplatten nach DIN EN 15283-2 herausgegeben. Das Merkblatt will Architekten, Planern und Verarbeitern ein wirksames Werkzeug zur Schaffung einheitlicher und klarer vertraglicher Vereinbarungen an die Hand geben.

In der Praxis werden häufig unterschiedliche, zumeist subjektive Maßstäbe angesetzt, um eine gewünschte Oberflächengüte zu vereinbaren. Das neue Merkblatt speziell für
die ­Verspachtelung von Gipsfaserplatten nach
DIN EN 15283-2 möchte hier, durch eine genau definierte Vierteilung der Qualitätsstufen, den Schritt hin zu einem verbindlichen und verständlichen Leistungsverzeichnis erleichtern. Das Ziel: Die Zusammenarbeit von Architekten, Planern und Verarbeitern vereinfachen. Aufgeteilt ist das Merkblatt in das Verfugen von Gipsfaserplatten mit Spachtelfugen oder abgeflachten Kanten sowie mit Klebe­fugen. Ergänzende Hinweise zu Planung und Ausführung und zur Ausschreibung runden das Merkblatt ab.

Interessenten erhalten das Merkblatt „Verspachtelung von Gips­faserplatten – Oberflächengüten 2.1“ kostenfrei (bis 10 Exemplare) beim Bundesverband der Gipsindustrie e. V. per Telefax unter 06151/36682-22, per E-Mail unter info@gips.de oder als PDF-Datei unter www.gips.de.

EUROGYPSUM: Neue Broschüre

Eurogypsum, der Verband der Europäischen Gipsindustrien mit Sitz in Brüssel, gibt Anfang 2010 eine 50seitige Broschüre unter dem Titel „Biodiversity Stewardship in Gypsum Quarrying: our Best Practices“ (Verantwortung für die Artenvielfalt beim Gipsabbau – unsere besten Betriebserfahrungen) heraus. „Diese Broschüre beschreibt die besten Betriebserfahrungen, die man in Europa bei der Erhaltung biologischer Ökosysteme und der Wertschöpfung für diese während und nach dem Abbau gemacht hat“, erklärt Jean-Pierre Clavel, Präsident von Eurogypsum, „In ihr wird auch nachgewiesen, dass der Abbau eine positive Umweltauswirkung auf die Ökosysteme hat, und man beschreibt wirksame Lösungen bezüglich des Verlustes der Artenvielfalt sowie der Erhöhung derselben während und nach der Nutzung von Steinbrüchen.“ Die Broschüre gibt verschiedene Beispiele für die Renaturierung bzw. umweltverträgliche Nutzung von Gipssteinbrüchen in einer Reihe europäischer Länder an. Die Broschüre ist ebenfalls beim BV Gips erhältlich. Nähere Informationen unter www.eurogypsum.org.

Neue Adresse

Eurogypsum zieht um. Ab dem 01.12.2009 lautet die neue Adresse von EUROGYPSUM wie folgt:

EUROGYPSUM aisbl, Rue de la Presse, 4, B-1000 Brussels (Belgium)

Telephone: +32 2 227 11 30, Fax: +32 2 218 31 41, E-mail: info@eurogypsum.org 

 

Direkte Ansprechpartner:

Ms Christine MARLET, Secretary General, Tel. +32 2 227 11 30 (info@eurogypsum.org)

Ms Nathalie PONDEVILLE, Assistant, Tel.  +32 (0)2 227 11 45 (secretariat@eurogypsum.org)

 

Eurogypsum wird 2010 weiterhin Mitglied der CEPMC (Council of European Producers of Materials for Construction) sein, die Mitgliedschaft bei der IMA-Europe ist beendet worden.

 


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